Wieso muss ich mich registrieren ?
Mit der Registrierung stimmst du unseren AGB und dem Haftungsausschluss zu.
Außerdem läuft unser Rundenzeit-System über deinen Account – so hast du alle Zeiten gespeichert und bekommst deine Ergebnisse automatisch per E-Mail und App.
Ab welchem Alter und welcher Größe darf ich fahren?
Es gibt keine Altersbeschränkung.
Ab 1,40 m Körpergröße darfst du selbstständig im Kinderkart fahren.
Gibt es eine Beschränkung für Größe und Körpergewicht?
Ja – das maximale Fahrergewicht beträgt 150 kg, die maximale Körpergröße 2,10 m.
Welche Helme sind geeignet?
Erlaubt sind Integralhelme oder Motocross-Helme mit Kinnschutz.
Jethelme sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Muss ich reservieren?
Ja, bitte immer reservieren – so können wir den Ablauf optimal planen und Wartezeiten vermeiden.
Welche Kleidung muss ich tragen?
Erlaubt ist nur festes Schuhwerk. Sandalen und Schals sind verboten.
Empfohlen sind Handschuhe, lange Kleidung und wetterangepasste Outfits.
Wie reserviere ich?
Reservierungen sind telefonisch oder über unser Kontaktformular möglich (Bezahlung vor Ort).
Alternativ kannst du online buchen und bezahlen – eine Rückerstattung bei Absage ist dann jedoch nicht möglich.
Wann ist die Außenbahn geöffnet?
Die Außenbahn ist bei trockenem und mildem Wetter geöffnet.
Bei Regen oder Kälte bleibt sie geschlossen – dann fahren wir Indoor.
Ab wann darf ich welche Karts fahren?
Ab wann darf ich welche Karts fahren?
Ab 1,10 m als Beifahrer im Doppelkart,
ab 1,40 m im Kinderkart
und ab ca. 1,60 m im Erwachsenenkart.
Ich habe für mein Event angezahlt, musste aber absagen. Was passiert mit der Anzahlung?
Bei einer Absage durch den Kunden wird die Anzahlung nicht rückerstattet.
Nur bei einer Absage durch das Kartcenter wird sie gutgeschrieben oder erstattet.
Brauchen Kinder eine Einverständiserklärung von den Eltern ?
Ja.
Kinder müssen vor der Fahrt von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten registriert werden.
Im Rahmen dieser Registrierung wird der Elternteil als Aufsichtsperson hinterlegt – dies gilt gleichzeitig als Einverständniserklärung für die Teilnahme am Kartfahren.